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LG Hamburg (7 T 196/89) | Datum: 27.12.1989
»Die Kammer folgt der Auffassung der Bekl., daß die Kl. die von der Bekl. vorgenommene Mietminderung nicht mehr bestreiten und die rückständigen Beträge deshalb nicht mehr geltend machen kann, da sich die Kl. über [...]
LG Hamburg (16 S 208/99) | Datum: 19.12.1989
WuM 1990, 148 [...]
LG Hamburg (16 S 208/89) | Datum: 19.12.1989
A. Die Kammer sieht von der Darstellung des Tatbestandes ab (§ 543 Abs. 1 ZPO ). B. Die zulässige Berufung ist nur teilweise begründet. Der Kläger hat noch einen Anspruch auf Zahlung restlicher Miete für August 1987 [...]
LG Hamburg (16 S 232/89) | Datum: 12.12.1989
WuM 1991, 90 [...]
LG Hamburg (16 S 98/89) | Datum: 12.12.1989
»... Die Kl. haben ihren Eigenbedarf darauf gestützt, daß sie aus berufsbedingten Gründen von München nach Hamburg verziehen müßten, weil der Kl. zu 1. seine Arbeitsstelle in München verloren und einen adäquaten [...]
LG Hamburg (11 S 99/89) | Datum: 10.10.1989
Die Berufung der Kläger ist zulässig und begründet. Die Kläger haben gegen die Beklagten einen Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung in dem jetzt noch verlangte Umfang gemäß § 2 MHG . Entgegen der Meinung des [...]
LG Hamburg (16 S 420/88) | Datum: 05.09.1989
NJW-RR 1993, 18 WuM 1992, 593 [...]
LG Hamburg (74 O 139/89) | Datum: 14.07.1989
Nachdem die Parteien den Rechtsstreit hinsichtlich der Klaganträge zu I Ziffern 1 - 13 und II übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, ist diesbezüglich über die Kosten des Rechtsstreits zu [...]
LG Hamburg (11 S 479/88) | Datum: 02.06.1989
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen Die Berufung der Kläger ist zulässig und begründet. Die Berufung der Beklagten ist zulässig. Sie ist jedoch nicht begründet. Das Amtsgericht [...]
LG Hamburg (7 S 271/88) | Datum: 25.05.1989
»... Die Kl. haben einen Anspruch gegen die Bekl. auf Herausgabe der Wohnung gemäß § 556 Abs. 1 BGB . ... Die Kl. waren gemäß § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB zur Kündigung berechtigt, weil sie die Wohnung für sich benötigen. [...]